23 Osterfeuer brennen in Minden

Minden. 23 Osterfeuer werden am Ostersamstag und Ostersonntag in verschiedenen Stadtbezirken von Mindener Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften angezündet. 16 brennen am Samstag, 20. April, und sieben am Sonntag, 21. April 2019. Die genehmigten Brauchtumsfeuer konnten in den vergangenen Wochen bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden angezeigt werden.

1 Foto (© Stadt Minden), die Liste der angemeldeten Osterfeuer in Minden und eine Karte, auf der die Standorte verzeichnet sind.

(© Stadt Minden)

Osterfeuer müssen spätestens drei Wochen vor dem Brenntag angemeldet werden. Die Brennstellen liegen wie bereits in den vergangenen Jahren über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden wieder das Ziel zahlreicher Besucher*innen sein. Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen und nicht zur Entsorgung eigener Garten- oder anderer Abfälle genutzt werden dürfen.

Es dürfen Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste verbrannt werden. Alle anderen Stoffe und Gegenstände, wie zum Beispiel beschichtetes Holz, Altreifen, Kunststoffteile etc. sind im Feuer verboten. Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Osterfeuers nur den in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt. Jedes Osterfeuer muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Das aufgeschichtete Brennmaterial darf eine Höhe von drei Metern und einen Durchmesser von sechs Metern nicht überschreiten. Der zu verbrennende Haufen muss von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist. Die Feuerstelle ist am Tag des Abbrennens umzuschichten. Dies dient dem Schutz von Kleintieren, die sich im Brennmaterial eingenistet oder versteckt haben könnten.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss das Feuer ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Die Aufsichten dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind und die Asche zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen anschließend mit Erdreich abgedeckt wurde. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet werden. Bei aufkommendem starkem Wind ist das Osterfeuer unverzüglich zu löschen. Die Verbrennungsreste sind spätestens bis zum Ende des folgenden Werktages fachgerecht zu entfernen. Die Brandstelle ist wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und vorhandene Verunreinigungen sind zu beseitigen. Die Ordnungsbehörde behält sich vor, im Vorfeld und beim Abbrennen der Feuer die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren.

Für Rückfragen stehen folgende Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörde zur Verfügung: André Donnecker, Telefon: 0571/89 425, E-Mail: a.donnecker@minden.de und Katharina Möller, Telefon: 0571/ 89 417, E-Mail: k.moeller@minden.de.